NRW setzt sich für Übergangsfrist bis 2028 für die Kunstrasenplätze im Kreis Steinfurt ein

Düsseldorf. Im Rahmen der Kunststoffstrategie der EU wird ein Verbot für Mikroplastik-Granulat auf Kunstrasenplätzen geprüft. Solch ein Verbot würde Vereine und Kommunen vor Probleme stellen. Der Landtag hat auf Initiative von FDP und CDU heute beschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich im Fall eines Mikroplastikverbots auf Bundes- und EU-Ebene für eine praktikable Übergangsregelung für Sportplätze in NRW-Kommunen einsetzt.

„Eine kurzfristige Sperrung der Kunstrasenplätze würde den Trainings- und Spielbetrieb vielerorts zum Erliegen bringen und Vereine als Sportanlagenbetreiber vor ein großes finanzielles Risiko stellen“, sagt Brockmeier. Mit einer Übergangsregelung bis mindestens zum Jahr 2028 und der Suche nach einer umweltfreundlicheren Alternative, will die FDP in Regierungsverantwortung den Druck auf den Sport mindern „Damit werden die Interessen von Sport und Umweltschutz gleichermaßen gewahrt“, erklärt Brockmeier.

Bei der Umstellung auf alternative Füllstoffe wird das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen, Sportvereinen und Verbänden künftig beratend helfen. „Die NRW-Koalition steht an der Seite der Sportvereine im Kreis Steinfurt. Hier wird besonders mit der Nachwuchsförderung ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft geleistet“, erläutert Brockmeier. Landesseitige Förderungen erfolgen bereits heute nur noch für Kunstrasenplätze mit umweltfreundlichen Materialien.