Leserbrief zum Wohnraummangel
Rheine. Zu der Münsterland-Studie über Wohnungsnot veröffentlicht Alexander Brockmeier, Landtagsabgeordneter aus Rheine und Kreisvorsitzender der FDP Steinfurt, folgenden Leserbrief:
Die Ergebnisse der Studie „Gut Wohnen im Münsterland“ vom Pestel-Institut wurden in den vergangenen Tagen viel diskutiert. Alle sind sich einig: Es gibt zu wenig Wohnraum. Das betrifft nun nicht mehr nur die großen Städte wie Düsseldorf, Köln und Münster, sondern auch den ländlichen Raum – und so auch den Kreis Steinfurt.
Eins ist auch klar: Ohne Bauland, kein Bauen. Ohne bezahlbares Bauland kann es kein bezahlbares Bauen und so auch keine bezahlbaren Mieten geben. Deswegen braucht es sinnvolle Strategien, um die Voraussetzungen für den Bau neuer Wohnungen zu schaffen. Denn seit 2011 steigt die Bevölkerung bei uns im Kreis Steinfurt. In den Zeiten des Fachkräftemangels müssen wir das weiter fördern.
Die Bauämter in den Gemeinden sowie im Kreis müssen schnell Bauland zur Verfügung stellen und dürfen nicht als „Verhinderer“ den Bauwilligen im Wege stehen. Es gibt auch im Kreis Steinfurt noch zu viele Fälle, in denen nicht nachvollziehbar ist, warum die Bauplanungsphase länger dauern muss als das eigentliche Bauen. Umgekehrt müsste der Fall sein.
Aber auch im Land stellen wir die Weichen dafür, dass mehr gebaut werden kann.
Mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklungsgesellschaft MbH steht den Städten und Gemeinden eine `Entwicklungsgesellschaft auf Zeit` zur Verfügung. In einem ersten Schritt haben wir, aufgrund des bestehenden Bedarfs, den dafür landesweit zur Verfügung stehenden Finanzrahmen von ursprünglich 20 Millionen auf 100 Millionen Euro verfünffacht. Mit der kooperativen Baulandentwicklung wird es uns gelingen, zusätzliche Flächen auch für den bezahlbaren Wohnungsbau im Kreis Steinfurt zu gewinnen.
Auch ein weiteres Projekt ist vielversprechend: Die Erhöhung der Wohnraumförderung von 800 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro steht nun bis 2022 jährlich zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem der Bau und Erwerb von selbst genutztem Eigentum, aber auch Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren erhalten Unterstützung, wenn sie Wohnungen und Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen beispielsweise mit Behinderungen errichten oder Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen neuschaffen.
Darüber sieht auch die Änderung des Landesentwicklungsplans Verbesserungen vor. In Zukunft dürfen nämlich auch Gemeinden unter 2.000 Einwohnern neue Wohngebiete ausweisen. Beschließen wird dies der Landtag noch vor der Sommerpause.
Trotz dieser bestehenden Projekte wollen wir in der Wohnraumförderung noch viel tun. Kommunen, Land und Bund stehen in der Pflicht Voraussetzungen für ausreichen Wohnraum zu schaffen.