Gemeinsame Presseerklärung der FDP-Kreistagsfraktion und des FDP-Kreisverbands Steinfurt zur Grundsteuerreform in NRW
In Nordrhein-Westfalen werden im Januar 2025 die neuen Grundsteuerbescheide verschickt, die im Zuge der Grundsteuerreform notwendig geworden sind. Sowohl Wohneigentümer als auch Mieter sind von der Reform betroffen, da die Grundsteuer oft auf die Mieten umgelegt wird. Die FDP-Kreistagsfraktion und der Kreisverband Steinfurt kritisieren das Vorgehen der Landesregierung scharf, da das Land NRW die Öffnungsklausel nicht genutzt hat, wie es in anderen Bundesländern wie Bayern oder Niedersachsen der Fall ist. Dort wird die Grundsteuer flächenbasiert erhoben, während in NRW eine wertbasierte Berechnung erfolgt, die regelmäßig alle sieben Jahre neu festgelegt werden muss.
„Die Entscheidung, auf eine wertbasierte Erhebung zu setzen, führt zu unnötiger Bürokratie und einer erheblichen Mehrbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für all jene, die in jungen Jahren Wohneigentum als Altersvorsorge erworben haben“, erklärt Wiebke Reerink, Kreisvorsitzende der FDP im Kreis Steinfurt. „Das wertbasierte Modell bestraft diese Menschen, die oft über Jahre Verzicht geübt haben, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.“
Bereits in der Anfangsphase der Reform führte die bürokratische Erhebung der steuerrelevanten Daten zu großem Unmut. Nun zeigt sich, dass die Belastung für Wohnimmobilien massiv gestiegen ist. „Unsere Landtagsfraktion in Düsseldorf hat bereits früh vor den negativen Folgen des Scholz-Modells gewarnt. Leider wurden unsere Bedenken von der Landesregierung und den Fraktionen von CDU und Grünen ignoriert“, betont Hans-Jürgen Streich, Fraktionsvorsitzender der FDP im Kreistag Steinfurt. Mittlerweile wurden landesweit rund 1,5 Millionen Einsprüche gegen die neuen Bescheide erhoben – ein deutliches Zeichen der Unzufriedenheit.
CDU und Grüne haben im Mai 2024 ein Gesetz verabschiedet, das es den Kommunen ermöglicht, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke festzulegen. Dies sieht die FDP kritisch: „Dieses Manöver dient nur dazu, die Verantwortung auf die Kommunen abzuwälzen“, so Reerink. „Die technische Umsetzung innerhalb weniger Monate ist mit der gebotenen Sorgfalt auf Ebene der Kommunen handwerklich so kaum machbar. Und die Diskussionen vor Ort über die Ausgestaltung der Hebesätze werden die Konflikte weiter anheizen.“ Zudem sei eine erneute Klagewelle vorprogrammiert, da viele rechtliche Fragen zu den Differenzierungsgrundlagen ungeklärt bleiben.
Die FDP im Kreis Steinfurt fordert daher eine grundlegende Reform der Grundsteuer in NRW. „Wir brauchen ein einfaches, flächenbasiertes Modell wie in anderen Bundesländern. Die Flächenländer Bayern, aber auch Niedersachsen und Hessen haben vorgemacht, wie das geht. Dies würde den Streit über Bewertungsfragen vermeiden und für mehr Gerechtigkeit sorgen“, erklärt Streich. „Sollte die Landesregierung am Scholz-Modell festhalten, muss zumindest ein Korrekturfaktor bei den Steuermesszahlen eingeführt werden, um die Lastenverschiebung abzumildern.“
Die FDP im Kreis Steinfurt bleibt bei ihrer Forderung: Wohnen darf nicht teurer werden – eine gerechte und unbürokratische Lösung ist dringend notwendig.