FDP-Kreistagsfraktion will Rolle des Jugendamtes klären
Das Jugendamt des Kreises Steinfurt ist zuständig für 20 Kommunen im Kreisgebiet, die ihre Aufgaben an den Kreis delegiert haben. Die Kreisverwaltung ihrerseits hat einige Aufgaben ebenfalls weitergegeben an caritative Vereine und Organisationen mit besonderem Know-how auf diesem Gebiet. Was diesen Vereinen jedoch fehlt, ist die hoheitliche Gewalt zur Durchsetzung der empfohlenen Maßnahmen im Interesse der Kinder. Das hat jetzt zu einer Nachfrage der FDP-Kreistagsfraktion bei der Kreisverwaltung geführt.
Hans-Jürgen Streich als Vorsitzender der Kreistagsfraktion sagt dazu: „Das Jugendamt des Kreises Steinfurt hat die Betreuung von Familien ausgelagert an erfahrene, langjährig tätige Organisationen im caritativen Bereich, die auch unser volles Vertrauen genießen. Es ist aber nicht klar, in welcher Weise sich Jugendamt und diese Organisationen kurzschließen, wenn Beratungsangebote nicht angenommen werden. Diese Organisationen haben keine hoheitliche Gewalt. Insofern wollen wir wissen, wie das Jugendamt des Kreises hier den Informationsfluss sicherstellt.“
Konkreter wird Marion Lendermann (Laer) als jugendpolitische Sprecherin der Kreistagsfraktion und stellv. Fraktionsvorsitzende der LWL Fraktion: „Wir erfahren immer wieder von Fällen, in denen getrennt lebenden Elternteile unterschiedliche Erziehungsstile pflegen und das auch zu Konflikten führt. Wie wird verfahren, wenn zwar keine akute Gefährdung der seelischen Gesundheit von Kindern vorliegt aber durchaus dauerhafte Schädigungen denkbar sind?
Lendermann denkt da beispielsweise an nicht altersgerechte Computerspiele mit unnötiger Grausamkeit oder Sequenzen mit anderen ungeeigneten Inhalten. Man wisse von Meldungen an das Jugendamt, bei denen die besorgten Elternteile dann an die zuständigen Organisationen weiterverweisen worden sind. Wir wissen aber nicht, wie dann die weitere Rückkopplung klappt und wie sichergestellt wird, dass die Kinder keine schleichende seelische Schädigung davontragen.
Die FDP-Kreistagsfraktion geht davon aus, dass hier eindeutige Regeln vorhanden sind und deren Umsetzung auf Gegenstand regelmäßiger Konsultationen zwischen allen Beteiligten ist. Die Anfrage soll einen Beitrag dazu leisten, wie oft hier ein Einschalten des Kreisjugendamtes zur Durchsetzung der Kindesinteressen erforderlich ist und ob die Abläufe, die dazu führen, klaren und allseits abgesprochenen Regeln unterliegen.