Anfrage der FDP Kreistagsfraktion zu prozessualen Abläufen und Personalplanung
In der Antwort zur Anfrage A008/2023 vom 09.05.2023 beantwortet die Kreisverwaltung ausführlich die Anfragen der SPD Kreistagsfraktion zum Hochbauprogramm des Kreises Steinfurt und fügt ihrer Antwort in der Anlage 2 auch einen Zeitplan für Projekte bis zum Jahr 2031 an. Damit werden die Projekte der Kreisverwaltung verdeutlicht, die Einfluss auf die äußeren Strukturen und hochbaulichen Grundlagen der Planungen der Kreisverwaltung haben.
Benannt sind auch bauliche Maßnahmen, die eine mittelfristige Planung der Ausrichtung der Kreisverwaltung und der dann damit verbundenen zu nutzenden Gebäude und Standorte notwendig erscheinen lassen.
In der weiteren Planung ergeben sich daraus auch Fragen, die die mittelfristige Gestaltung der personellen Strukturen betreffen und die die Arbeitsprozesse innerhalb der Verwaltungstätigkeit betreffen.
Vor diesem Hintergrund erwägen wir zur Ergänzung der Planungen einen Antrag aus Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur zukünftigen Nutzung von Gebäuden für die Erbringung der Leistungen der Kreisverwaltung.
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie mit ihrer Verlagerung von Tätigkeiten in das Homeoffice, der bestehende Fachkräftemangel und die veränderte Gewichtung im Wert von Erwerbstätigkeit und Freizeitgestaltung der mittleren und jüngeren Generation sind nach Auffassung der FDP-Fraktion im Kreistag Anlass, auch diese Bereiche zu betrachten und frühzeitig zu gestalten.
Durch das frühzeitige Mitdenken der personenbezogenen Strukturen und Flexibilisierung der Prozesse an die geschilderten Umstände wird die Attraktivität einer Tätigkeit für den Arbeitgeber „Kreisverwaltung Steinfurt“ erhöht und frühzeitig ein Schritt zur Nachwuchsförderung und Nachwuchsgewinnung unternommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Planungen hat die Verwaltung bisher bereits vorgenommen, um die Abläufe in der Verwaltungstätigkeit den geschilderten geänderten Arbeitsanforderungen anzupassen?
2. Welche Pläne verfolgt die Verwaltung zur Implementierung nachstehender Arbeitszeitmodelle:
- Einrichtung einer 4-Tage Woche bei 35 Stunden Wochenarbeitszeit für 1 VZÄ
- Implementierung von Home-office Tätigkeiten in die Veraltungsabläufe als Regeltätigkeit zumindest als Anteil an der Gesamttätigkeit; dies auch und gerade unter besonderer Berücksichtigung junger Familien
- Implementierung von Co-Working im Sinne von Aufteilung eines Arbeitsplatzes / Büros auf mehrere Teilzeitarbeitsplätze?
3. Auf welche weiteren Modelle der Flexibilisierung von Arbeit bereitet sich die Kreisverwaltung bereits jetzt zusätzlich zu den genannten Modellen vor?
4. Welchen Einfluss erwartet die Verwaltung realistisch durch die Umsetzung dieser Projektionen auf den Personalschlüssel?
5. Welche Veränderungen erwartet die Verwaltung schwerpunktmäßig in ihrer Tätigkeit innerhalb der kommenden 10 Jahre?
Für eine Beantwortung dieser Fragen im Ausschuss für Personal und Gleichstellung wären wir dankbar. Für die Beantwortung dieser Anfrage halten wir aus Gründen der Sorgfalt der Recherche einen Termin für ausreichend, der spätestens im 1. Quartal 2024 liegen kann.
Mit freundlichen Grüßen
FDP - Freie Demokraten Kreistagsfraktion
Hans-Jürgen Streich / Vorsitzender Beate Hatrmsen / Sprecherin Personal und Gleichstellung